Richtlinienverfahren

Von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland werden zum derzeitigen Zeitpunkt die Kosten für die sogenannten „Richtlinienverfahren“ übernommen. Hiermit ist gemeint, dass diese Verfahren als „wissenschaftlich anerkannt“ und „wirtschaftlich“ gelten.

Zu diesen Verfahren zählen derzeit die Verhaltenstherapie, analytische Psychotherapie (als „Psychoanalyse“ bekannt), die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und seit 2015 EMDR.

Für einen kurzen Überblick erfolgt eine Kurzdarstellung der Richtlinienverfahren, die jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Für ausführliche Informationen empfehle ich sich bei ihrer Krankenkasse oder im Internet zu informieren.

Verhaltenstherapie (VT)
Die Verhaltenstherapie ist eine Form der Psychotherapie, deren Verfahren auf der klassischen Konditionierung gründen, die hierbei als verantwortlich für die Vorgänge der menschlichen Psyche gewertet wird. Somit sind die Prinzipien der Lerntheorie von zentraler Bedeutung.

Hierbei ist die Annahme, das störungsbedingtes Verhalten erlernt wurde und ebenso dieses Verhalten wieder verlernt werden kann oder alternative bzw. angemessenere Denk- und Verhaltensweisen erlernt werden können. Im Mittelpunkt der Verhaltenstherapie steht immer der Patient mit dem Ziel diesen zum Experten für sich zu machen (Prinzip: Hilfe zur Selbsthilfe). Dies geschieht zunächst über die gemeinsame Identifizierung der Ursachen und Erarbeitung von Erklärungsmodellen der individuellen Probleme.

Im Weiteren werden Methoden weitervermittelt, die zur Überwindung der psychischen Beschwerden dienen sollen. Im Rahmen der Verhaltenstherapie haben sich mittlerweile verschiedene Techniken und Methoden herausdifferenziert und stetig weiterentwickelt. Bekannte verhaltenstherapeutische Techniken sind z.B.  bzw. Expositionsverfahren, sokratische Gesprächsführung. Als neuere Methoden innerhalb der Verhaltenstherapie lassen sich z.B. Schematherapie und CBASP („Cognitive Bahvioral Analysis System of Psychotherapy“ anführen. Die Wirksamkeit von verhaltenstherapeutischen Verfahren wurde bereits vielfach in wissenschaftlichen Studien belegt.

Analytische Psychotherapie („Psychoanalyse“, PA)
Im Gegensatz zur Verhaltenstherapie geht die Psychoanalyse auf einen alleinigen Begründer im Jahr 1890 den Wiener Neurologen Sigmund Freud zurück.

Die analytische Psychotherapie zählt zu den aufdeckenden Therapien, die dem Patienten ein tieferes Verständnis der des Leidens zugrundeliegenden, häufig unbewussten Zusammenhänge vermitteln. Hierbei ist es allerdings nicht als Ziel anzusehen eine rationale Einsicht zu vermitteln. Die analytische Psychotherapie strebt eher eine Weiterentwicklung der Persönlichkeit und Veränderung des Gefühlslebens in den Bereichen an, die zur Aufrechterhaltung einer psychischen Erkrankung betragen.

Häufig werden Konflikte und Störungen aus der Vergangenheit (v.a. Kindheits- und Jugendalter) als ursächlich für die psychischen Beschwerden angenommen und ausführlich im Therapiesetting bearbeitet. Hierbei werden als z.B. Techniken häufig freies Assoziieren des Patienten, Deutungen sowie Erkennen der Gegen- und Übertragungsprozesse durch den Therapeuten und Traumdeutungen.

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP)
Aus den theoretischen Grundlagen der Psychoanalyse und ihren Weiterentwicklungen haben sich im Laufe der Zeit später die unterschiedlichen Schulen der Tiefenpsychologie entwickelt. Hierbei werden die psychoanalytischen Konzepte (z.B. Unterbewusstsein, Übertragung) werden berücksichtigt, jedoch liegt der zentrale Fokus der Behandlung auf zentralen Konflikten und Entwicklungsstörungen, die in der gegenwärtigen Situation des Patienten auftreten. Ausgangspunkt sind auch hier das Unbewusste und Einflüsse der vergangenen Entwicklung. Durch eine tiefgehende Klärung der zugrundeliegenden Ursachen wird die psychische Erkrankung behandelt.
Eye Movement Desensitization and Reprocessing (EMDR)
EMDR kann innerhalb eines der Richtlinienverfahren zur Behandlung einer posttraumatischen Belastungsstörung bei Erwachsenen eingesetzt werden und die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.