Die unterschiedlichen Berufsbezeichnungen und Angaben innerhalb der Psychotherapie können manchmal sehr verwirrend und irritierend sein. So liest man häufig bei der Suche nach einem für sich geeignetem Psychotherapeuten Begriffe wie „Psychologischer Psychotherapeut“, „Psychiater“, „Psychologe“ oder „Praxis für Psychotherapie nach HPG“.
Um Ihnen Einblick in die Berufsbezeichnungen und was sich dahinter verbirgt zu geben, habe ich Ihnen eine kurze Übersicht über die gängigsten Bezeichnungen zusammengestellt.
So umfasst zum Beispiel die postgraduale Ausbildung zum Verhaltenstherapeuten insgesamt 4620 zu absolvierenden Stunden über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren in unterschiedlichen Ausbildungsbereichen. Die Ausbildung schließt mit einem Staatsexamen, dem Erwerb der Approbation (Heilerlaubnis) und des Titels „Psychologischer Psychotherapeut“ ab.
- – Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- – Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie.
Eine weitere Möglichkeit besteht bei Ärzten nach ihrer Facharztausbildung eine Zusatzweiterbildung in „Psychotherapie“ bzw. „fachgebundener Psychotherapie“ zu erwerben.
Es gibt zwei Möglichkeiten den Abschluss “Psychotherapie mit einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz” (HPG) zu erwerben. Die erste Möglichkeit ist, dass Personen eine Prüfung vor dem Gesundheitsamt erfolgreich absolvieren. Für die Teilnahme an dieser Prüfung müssen verschiedene Voraussetzungen vorliegen: Mindestalter 25 Jahre, mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Schulabschluss sowie Eignung (Nachweis über ärztliches Attest und Führungszeugnis).
Die zweite Möglichkeit ist ausschließlich für studierte Psychologen (Diplom oder Master) die die Erlaubnis in einem vereinfachten Verfahren erwerben können und keine Prüfung ablegen müssen. Kosten für Behandlungen bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie werden ohne entsprechende Zusatzversicherung häufig nicht von den Krankenkassen übernommen.