Berufsbezeichnungen

Die unterschiedlichen Berufsbezeichnungen und Angaben innerhalb der Psychotherapie können manchmal sehr verwirrend und irritierend sein. So liest man häufig bei der Suche nach einem für sich geeignetem Psychotherapeuten Begriffe wie „Psychologischer Psychotherapeut“, „Psychiater“, „Psychologe“ oder „Praxis für Psychotherapie nach HPG“.

Um Ihnen Einblick in die Berufsbezeichnungen und was sich dahinter verbirgt zu geben, habe ich Ihnen eine kurze Übersicht über die gängigsten Bezeichnungen zusammengestellt.

Psychologischer Psychotherapeut
Psychotherapeut ist ein gesetzlich geschützter Begriff, der im Gegensatz zur Psychotherapie nicht frei verwendet werden darf. Zum Erwerb des Titels „Psychologischer Psychotherapeut“ wird seit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes 1999 eine mehrjährige, staatlich geregelte Weiterbildung an einer anerkannten Ausbildungsstelle für ein jeweiliges Verfahren (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder analytische Psychotherapie) gefordert.

So umfasst zum Beispiel die postgraduale Ausbildung zum Verhaltenstherapeuten insgesamt 4620 zu absolvierenden Stunden über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren in unterschiedlichen Ausbildungsbereichen. Die Ausbildung schließt mit einem Staatsexamen, dem Erwerb der Approbation (Heilerlaubnis) und des Titels „Psychologischer Psychotherapeut“ ab.

Ärztlicher Psychotherapeut
Auch Ärzte bieten Psychotherapie an. Ärzte haben im Anschluss Ihres Medizinstudiums eine mehrjährige Facharztausbildung absolviert zum „Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie“. Im Gegensatz zu psychologischen Psychotherapeuten können Ärzte ebenfalls die körperlichen Aspekte untersuchen und zudem bei entsprechender Indikation Medikamente verordnen. Weitere ärztliche Bezeichnungen mit psychotherapeutischer Qualifikation im Rahmen der Facharztweiterbildung:

  1. – Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  2. – Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie.

Eine weitere Möglichkeit besteht bei Ärzten nach ihrer Facharztausbildung eine Zusatzweiterbildung in „Psychotherapie“ bzw. „fachgebundener Psychotherapie“ zu erwerben.

Psychologe
Die Bezeichnung Psychologe erfordert ein abgeschlossenes Studium (Diplom, Master oder Bachelor). Berufsfelder stellen hier Schulpsychologie, als Personalabteilungen in der Wirtschaft, Verkehrspsychologie, Rechtspsychologie usw. dar. In der Psychotherapie finden sich Psychologen (ohne psychotherapeutische Weiterbildung) v.a. in Praxen für Psychotherapie nach HPG (Heilpraktikergesetz) oder in der Diagnostik.
Psychiater
Psychiater sind Mediziner. Nach einem komplett abgeschlossenem Medizinstudium haben diese Ärzte sich für eine mehrjährige Facharztweiterbildung zum Psychiater entschieden und diese abgeschlossen. Psychiater sind die richtigen Ansprechpartner für körperliche Diagnostik und die Behandlung psychischer Erkrankungen sowie Verordnung entsprechender Medikamente zur Behandlung.
Heilpraktiker für Psychotherapie (HPG)
Neben approbierten Psychotherapeuten und Ärzten gibt es auch noch die Heilpraktiker (Heilpraktiker für Psychotherapie), die befugt sind in Deutschland Psychotherapie anzubieten.

Es gibt zwei Möglichkeiten den Abschluss “Psychotherapie mit einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz” (HPG) zu erwerben. Die erste Möglichkeit ist, dass Personen eine Prüfung vor dem Gesundheitsamt erfolgreich absolvieren. Für die Teilnahme an dieser Prüfung müssen verschiedene Voraussetzungen vorliegen: Mindestalter 25 Jahre, mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Schulabschluss sowie Eignung (Nachweis über ärztliches Attest und Führungszeugnis).

Die zweite Möglichkeit ist ausschließlich für studierte Psychologen (Diplom oder Master) die die Erlaubnis in einem vereinfachten Verfahren erwerben können und keine Prüfung ablegen müssen. Kosten für Behandlungen bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie werden ohne entsprechende Zusatzversicherung häufig nicht von den Krankenkassen übernommen.