Einzeltherapie

Wie können Sie eine Therapie beginnen bzw. Sie möchten sich ein Bild über den Therapeuten und seine Arbeitsweise machen?

Besuch der Sprechstunde

Zunächst einmal sollten Sie Kontakt aufnehmen. Dabei wird ein fester Termin für eine Sprechstunde vereinbart. Sie benötigen keine ärztliche Überweisung für die Aufnahme einer Psychotherapie.

Der Sinn einer Sprechstunde liegt darin, dass eine erste psychotherapeutische Abklärung erfolgen kann um z.B. eine Verdachtsdiagnose hinsichtlich des Vorliegens einer psychischen Erkrankung handelt. Weiterer Nutzen der Sprechstunde ist eine erste Beratung, Beantwortungen ihrer Fragen, Empfehlungen weiterer Behandlungsmöglichkeiten bzw. -alternativen, usw.

Seit April 2018 ist der Besuch einer psychotherapeutischen Sprechstunde verpflichtend für Personen, die eine psychotherapeutische Behandlung beginnen möchten. Leider stellt der Besuch der psychotherapeutischen Sprechstunde noch keine Garantie für einen verfügbaren Therapieplatz dar. Allerdings ist der Besuch notwendig um auf der Warteliste aufgenommen zu werden- wenn Sie sich in der Praxis gut aufgehoben fühlen und Sie das Gefühl haben, dass Sie eine therapeutische Arbeitsbeziehung aufbauen können.

Die Phasen der Psychotherapie

Nach der Sprechstunde erfolgen die sogenannten probatorischen Sitzungen (2 bis 4 Sitzungen). Diese Sitzungen dienen der notwendigen Diagnostik, dem Aufbau der therapeutischen Beziehung sowie der Klärung ob das gewünschte Therapieverfahren bei ihrem Anliegen das richtige Verfahren ist. Innerhalb dieser Stunden haben Sie die Möglichkeiten auch für sich zu schauen, ob Sie sich bei der Therapeutin und in der Praxis gut aufgehoben fühlen. Eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung stellt einen wichtigen Baustein für eine erfolgreiche Therapie dar. Daher können Sie auch innerhalb der probatorischen Sitzungen entscheiden die Therapie in einer anderen Praxis zu absolvieren, wo die probatorischen Stunden erneut durchgeführt werden können.

Innerhalb der probatorischen Phase müssen Sie ihren Arzt (z.B. Hausarzt oder Psychiater) aufsuchen um sich den Konsiliarbericht (einen speziellen Vordruck den Sie von mir erhalten werden) ausfüllen zu lassen. Dieser Bericht ist absolut notwendig um bei den Krankenkassen eine Psychotherapie zu beantragen, da dieser ärztliche Bericht dazu dient festzustellen, dass aus medizinischer Sicht es keinerlei Kontraindikationen für eine Psychotherapie bestehen. Ebenfalls prüft hierbei der Mediziner, ob eine weitere ärztliche Konsultation erforderlich ist.

Wenn Sie sich für eine Psychotherapie entscheiden, eine Indikation für eine psychotherapeutische Behandlung bei Ihnen vorliegt sowie eine Passung zwischen Patienten und Therapeutin besteht, so muss ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden.

Die Krankenkasse führt auf Antrag des/ der Versicherten eine Feststellung der Leistungspflicht für Psychotherapie durch. Im Weiteren werden für den Antrag Angaben der Therapeutin benötigt und der Konsiliarbericht. In einigen Fällen ist ein durch die Psychotherapeutin erstelllter gutachterpflichtiger Antrag notwendig. Hier überprüft ein Gutachter anhand einer chiffrierten Antrages die Therapie und beurteilt diesen hinsichtlich einer Bewilligung. Vor der Antragstellung erfolgt jedoch eine ausführliche Aufklärung des/ der Patientin über Diagnose, Indikation und Umfang der geplanten therapeutischen Sitzungen.

Hinsichtlich der Behandlungsdauer für eine verhaltenstherapeutische Therapie variieren die Anzahl der Stunden je nach Indikation, Schweregrad, etc.

Möglich hierbei sind bis zu 24 Behandlunsstunden bei einer Kurzzeittherapie und bis zu 60 Stunden bei einer Langzeittherapie. Im Rahmen mancher Therapie kann eine weitere Verlängerung von Nöten sein. Im Regelfall findet einmal wöchentlich eine Therapiesitzung (Dauer 50 Minuten) statt. Jedoch ist zu beachten das Behandlungsumfang und – frequenz individuell festgelegt werden und es zu Abweichungen kommen kann.